Montag, 7. November 2011

Abgeordnete schlagen vor, das Fleisch durch das SOE-Export

Die Oberste Rada der Ukraine registriert Entwurf eines Gesetzes zur Anderung des Gesetzes der Ukraine "Uber die staatliche Unterstutzung der Landwirtschaft in der Ukraine" uber Merkmale der Export von Objekten der staatlichen Preisregulierung. Bill № 8053 vom 2011.02.02 an den zustandigen Ausschuss von Abgeordneten der Partei der Regionen, der Kommunistischen Partei und der Volkspartei. Wie in der Begrundung ausgefuhrt, die Rechnung an den Interessen der einheimischen Produzenten von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schutzen, ist es durch die Einfuhrung neuer Regeln fur die Ausfuhr von Agrarerzeugnissen, die unter staatlicher Preisregulierung moglich ist. Insbesondere sieht das Projekt die notwendigen Anderungen an dem Gesetz der Ukraine "Uber die staatliche Unterstutzung der Landwirtschaft in der Ukraine". Der Gesetzentwurf wird ein neuer Artikel 16.1, "Merkmale der Export von Objekten der staatlichen Preisregulierung", wonach der Export von Objekten der staatlichen Preisregulierung durch die landwirtschaftlichen Erzeuger solcher Objekte wird in der Produktions-und Staat durchgefuhrt Agent fur die Ausfuhr von Gegenstanden von staatlichen Preisregulierung. Die Liste solcher Objekte wird durch das Ministerkabinett der Ukraine jahrlich uber Monitoring-Ergebnisse der agrarischen Markt etabliert. Staatliche Mittel wird vom Kabinett auf wettbewerblicher Basis bestimmt. Nach den Veranderungen in der Gesetzgebung, der Staat Mittel fur die Ausfuhr von Gegenstanden von staatlichen Preisregulierung - das staatliche Unternehmen oder Unternehmen in dem genehmigten Kapital von denen der Staat zu teilen. Nach geltendem Recht sind die Objekte der staatlichen Preisregulierung die folgenden Arten von landwirtschaftlichen Erzeugnissen: Weizen, hart, weich Weizen, Korn Mischung aus Weizen und Roggen (Mengkorn) Mais, Gerste, Winterroggen, Fruhjahr Roggen, Erbsen, Buchweizen, Hirse, Hafer, Soja, Samen Sonnenblumen, Raps, Leinsamen, Hopfen Kegel, Zucker (Zuckerruben), Weizenmehl, Roggenmehl, Fleisch und Innereien von geschlachteten Tieren und Geflugel, Milchpulver, Butter, Sonnenblumenol.

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