Den Regeln der Ziffer 8 des Abschnitts XX der Abgabenordnung, 1. Januar 2011 zufolge vor der Anderung zu Abschnitt XIV dieses Kodex hinsichtlich der Besteuerung von Kleinunternehmen, das Dekret № 727 und Absatze 6 bis 28 n. 1, Art. 14, Abschnitt IV des Erlasses № 13-92 einziger Steuerzahler unterliegen nicht auf Transaktionen der Lieferung von Waren und Dienstleistungen MwSt. und bietet einen Ort, der in das Zollgebiet der Ukraine gelegen ist, mit Ausnahme von Einrichtungen, haben ein aus einheitlichen Steuersatzes von 6%. So Individuen - die Unternehmer - die einzigen Steuerzahler nicht unterliegen bei der Durchfuhrung der Versorgung mit Gutern und Dienstleistungen MwSt. und bietet einen Ort, der in das Zollgebiet der Ukraine befindet.
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