Nach der Abgabenordnung konnen GNSU Kontrollen ohne Vorwarnung Steuerzahler tatsachliche Prufung des Steuerpflichtigen, die von der Abgabenordnung vorgesehen, durch die Autoritat des Staates Tax Service der Ukraine (GNSU) am Ort des Geschafts gefuhrt werden, ohne Warnung , aber in Anwesenheit von Beamten einer Wirtschaftseinheit. Laut der Erklarung GNSU veroffentlichte seine Pressedienst am Montag, sind solche Kontrollen in Bezug auf die Einhaltung der Reihenfolge der Steuerzahler Zahlungsverkehr, Cash-Transaktionen, die Verfugbarkeit von Lizenzen, Patente, Zertifikate, einschlie?lich der Bescheinigung der staatlichen Registrierung durchgefuhrt, Produktion und Umsatz von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, fur die Einhaltung Arbeitgeber Gesetzgebung Arbeitsvertrag, der Registrierung von Arbeitsbeziehungen mit den Mitarbeitern (Angestellte Personen). "Die eigentliche Prufung erfolgt ohne Vorwarnung durchgefuhrt, der Steuerpflichtige (n). Es geschehen kann auf der Grundlage der Entscheidung der Kopfsteuer Service Korper, erlie? einen Befehl, eine Kopie davon an die Steuerzahler oder sein Bevollmachtigter im Rahmen der Rechnung angegeben ist, vor Beginn einer solchen Uberprufung, "- sagte zu erklaren GNSU . Prufen GNSU kann, insbesondere die Ergebnisse der Prufung von anderen Steuerpflichtigen, nach anderen staatlichen Stellen und lokalen Behorden uber die Identifizierung Nachweise, einschlie?lich der Verletzung der Rechtsvorschriften uber die Herstellung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren oder fur Bargeld-Transaktionen und die Verwendung von ausgefuhrt werden Arbeitsmarkt eingestellte Mitarbeiter ohne entsprechende Freigabe solcher Arbeitsverhaltnisse. Neben der eigentlichen Prufung kann auf schriftlichen Antrag des Kaufers (Verbraucher) oder die Nichteinhaltung der Steuerpflichtige in einem zeitnahen Berichten uber die Verwendung der Registrierkasse, Bucher von Abrechnung Operationen und deren Versorgung mit Null durchgefuhrt werden. Nach der Erklarung wird die tatsachliche Uberprufung durch zwei oder mehrere leitende Angestellte der Behorde GNSU in Anwesenheit von Beamten einer Wirtschaftseinheit oder seinem Vertreter und / oder die Person, die tatsachlich durchfuhrt Zahlungsverkehr getan. Die Dauer der eigentlichen Prufungen gema? Klausel 82,3. Artikel 82 der Abgabenordnung, darf hochstens 10 Tage. Erweiterung einer solchen Uberprufung erfolgt durch die Entscheidung des Leiters Korper GNSU nicht mehr als funf Tagen durchgefuhrt. Zur gleichen Zeit, nach § 80,4 des Artikels 80 der Abgabenordnung, bevor die eigentliche Prufung der Einhaltung der Gro?enordnung von Zahlungsverkehr und Cash Management-Transaktionen, Beamte GNSU kann sein Testkaufe durchgefuhrt. In diesem Fall haben die Ware wahrend solche Kaufe eingegangen, um dem Steuerpflichtigen intakt zuruckgegeben werden. Abgabenordnung in Kraft getreten am 1. Januar 2011.
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