Dienstag, 12. Juli 2011

NBU beabsichtigt, die Ansichten der Banker, ob ein Verbot der vorzeitigen Ruckzug von Einlagen einleiten zu erkunden

Die Nationalbank hatte zuvor gesagt, die mogliche Entwicklung von gesetzgeberischen Initiativen betreffend das Verbot der fruhzeitigen Ausscheiden von Termineinlagen, ist vor einer endgultigen Entscheidung in dieser Frage die Meinung von Bankern und Einleger erkunden gehen. Dies ist in der Nachricht angegeben NBU. "Entscheidungen in so sensiblen Fragen wie die Rechte und Pflichten der Anleger, kann nur getroffen werden, nach ausfuhrlicher Diskussion und wenn es Unterstutzung fur entsprechende Ma?nahmen von allen Beteiligten gesellschaftlichen Gruppen sein. Erst nach der Suche nach einer fur beide Seiten annehmbare Mechanismen zur Losung dieses Problems, die NBU werden ausprobiert und getestet werden, um Vorschlage zur Werchowna Rada machen "- so der Bericht. Nationalbank betont, dass die zuvor ihre Vorschlage auf die Moglichkeit eines Verbots von dem fruhzeitigen Ausscheiden von Festgeldern freigegeben sind nicht die endgultige Position der Nationalbank, und eine Einladung zu diesem Thema zu diskutieren. Regulator ist besorgt uber die Moglichkeit des Bankensystems, ernsthafte Probleme wegen der massiven Abhebungen von Einlagen in bestimmte Einleger der Krise. In diesem Zusammenhang betont, dass er Nationalbank die Aufgabe der Einleitung dieser Anderungen in der Gesetzgebung, dass die Moglichkeit der Asymmetrie beseitigt Rechte und Pflichten der Banken und ihre Kunden hatten halt. Wie berichtet, Anfang Februar, sagte der NBU die mogliche Entwicklung von gesetzgeberischen Initiativen betreffend das Verbot der fruhzeitigen Ausscheiden von Termineinlagen. Zusammen mit dieser Initiative NBU auch an die zweite Alternative Losung fur das Problem der vorzeitigen Rucktritt von Termineinlagen, Investoren: die Errichtung einer 30-Tage-Zeitraum, wahrend dessen die Bank Termineinlage an den Hinterleger einmunden soll. Entsprechenden Anderungen (auf der ersten oder zweiten Option) NBU beabsichtigt, bieten die Werchowna Rada Artikel 1060 des Burgerlichen Gesetzbuches zu andern. Vorschlage zu diesem Thema NBU dauert bis zu 20. Februar. Der derzeitige Wortlaut von Artikel 1060 des Burgerlichen Gesetzbuches sieht vor, dass der Vertrag von Bankeinlagen, unabhangig von ihrer Form (Festgeld oder Nachfrage) muss die Bank alle oder einen Teil davon auf Antrag eines Einlegers geben. Nach Materialien der ukrainischen News

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