Steuerverwaltung, erklarte der Co-Staat Mitarbeiter mit physischen Personen "edinonalozhnikami und Bestatigung der Unternehmer die Tatigkeit, die Presse-Service GNA in Sewastopol. Nach § §. 139.1.12 Kunst. 139 S. III NKU in den Aufwendungen des Steuerpflichtigen auf die Gewinne der Unternehmen nicht enthalten Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) und anderen Sachanlagen und immaterielle Vermogenswerte von naturlichen Personen-SAP entstanden sind, unterliegen einheitlichen Steuer (mit Ausnahme von Aufwendungen Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Werken fur naturliche Personen - der Zahler EH Durchfuhrung von Tatigkeiten im Bereich der Information). Das hei?t, nach STA, sagte der haushaltspolitischen Institutionen, Nicht-Zahler der Einkommensteuer von Unternehmen, Regelung nicht zur Anwendung NKU. Im Hinblick auf die Bestatigung der Unternehmer von der Form (en) der Aktivitat in dem sie ihre Produkte verkaufen (Waren, Arbeiten und Dienstleistungen), dann solche Beweise sind: - eine Kopie der Bescheinigung uber die staatliche Registrierung der als Wirtschaftseinheit - eine Kopie der Bescheinigung uber die Zahlung der einheitlichen Steuer (fur Unternehmer "edinonalozhnikov) - Finanzamt, in dem er auf die Steuern, die Aussage der Form / Tatigkeiten (in Ubereinstimmung mit einer Meldebescheinigung) und der gewahlten Methode der Besteuerung der Einkunfte aus unternehmerischen Aktivitaten ableiten (fur Unternehmen mit Aktivitaten in Ubereinstimmung mit Art. 177 NKU) (Art. 2 und 6 des Dekrets vom 1998.03.07, № 727, n. 1 "b" impliziert. 8 S. XX "Ubergangsbestimmungen" NKU § 177,2 und 177,8 § Art. NKU 177 und Nr. 4 EL. 9 des Gesetzes vom 2003.05.15 № 755).
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