Die Oberste Rada der Ukraine registriert Entwurf eines Gesetzes zur Anderung des § XX "Ubergangsbestimmungen" der Abgabenordnung in der Ukraine (in Bezug auf Kontrollen). Bill № 8564 vom 2011.05.25 an den Ausschuss der Volksdeputierten von Julia Timoschenko Bloc-B. Der Gesetzentwurf vorgeschlagenen Ziffer 10 des Abschnitts XX "Ubergangsbestimmungen" der Abgabenordnung um einen neuen Absatz, in dessen Rahmen bis zu 1. Januar 2012 Prufung von kleinen Unternehmen von der staatlichen Steuerbehorde Dienst hinzufugen, werden ihrer amtlichen Stellung oder Einzelpersonen nicht statt. Wie in der Begrundung angegeben, wird die Annahme der vorgeschlagenen Gesetzentwurf damit die Vertreter der kleinen Unternehmen an die neuen Bedingungen der Geschaftstatigkeit, die im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Abgabenordnung ergeben haben anzupassen. Dadurch wird die Verringerung der steuerlichen Betriebsprufungen solcher Einrichtungen, die wiederum erlauben Kleinunternehmen sich frei zu entfalten und neue Arbeitsplatze schaffen wird. Recall, 2. Dezember 2010 die Oberste Rada der Ukraine hat der Abgabenordnung der Ukraine, in Kraft getreten am 1. Januar 2011 eingetragen. In diesem Zusammenhang verboten die staatliche Finanzverwaltung der Ukraine von April bis Juni 2011 eine tatsachliche Kontrolle der Geschaftseinheiten - einzelne Unternehmer.
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