Donnerstag, 8. Dezember 2011

Genehmigt die Bereitstellung des Rechnungswesens, der "Steuer-Lucke»

Die Verordnung des Rechnungswesens, der "Steuer-Lucke." Dieses Dokument definiert die methodischen Grundlagen der Bildung im Rechnungswesen Informationen uber die steuerlichen Unterschiede und deren Offenlegung im Jahresabschluss. Die Bestimmungen des Rechnungslegungsstandards "Steuer Lucke" sollte das Unternehmen, Organisationen oder andere juristische Person, die in Ubereinstimmung mit der Gesetzgebung sind die Zahler von Einkommensteuer (mit Ausnahme von Banken, offentlichen Einrichtungen und kleinen Unternehmen - juristische Personen, die die Kriterien erfullen Satz von § 154,6 der Abgabenordnung, und die Anwendung des vereinfachten Verfahrens fur die Rechnungslegung von Ertragen und Aufwendungen). Auftrag des Ministeriums fur Finanzen der Ukraine vom 1911.01.25, № 27, tritt am 1912.01.01, die

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