Mittwoch, 21. Dezember 2011

FAS hat ein Verfahren gegen die CZP

FAS Russland hat das Verfahren gegen OAO "Tscheljabinsk Zinc Plant" auf dem Gelande des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung gestoppt. Dies wurde in der Pressedienst des Unternehmens angegeben. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Antimonopoldienst am 17. Februar 2011, insbesondere festgestellt, dass der gemeinsame Anteil von CZP auf dem russischen Markt von Zink weniger als 20% betragt. In Ubereinstimmung mit Paragraph 2, Artikel 5 des Foderalen Gesetzes "Uber den Schutz des Wettbewerbs" nicht als beherrschende Stellung einer wirtschaftlichen Einheit, deren Anteil auf dem Markt fur bestimmte Waren nicht mehr als 35% betragen. Daraus folgt, dass das Unternehmen nicht uber eine marktbeherrschende Stellung von Zink in der Russischen Foderation. Verbote des § 6 und 8 von Teil 1 des etablierten Artikel 10 des Foderalen Gesetzes "Uber den Schutz des Wettbewerbs, wird nicht auf Ma?nahmen von CZP zutreffen. Zuvor berichtete, dass Tscheljabinsk Zinc Plant "in 2010 bis 2009 im Vergleich stieg die Produktion von marktfahigen Zink und dessen Legierungen um 28% auf 153,335 Tonnen. JSC Cheljabinsk Zinc Plant ist der gro?te russische Hersteller von Zinkmetall. Im Jahr 2009 produzierte 119,931 Tonnen kommerziellem Zink (Zink, alle hergestellt gleichbleibende Qualitat SHG). Stammaktien der CZP sind an den Borsen RTS und MICEX Borsen unter dem Ticker-CHZN, Global Depository Receipts an der Londoner Borse unter dem Ticker CHZN gehandelt gehandelt. Ministerium fur Industrie

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