Mittwoch, 3. August 2011

Gro?handler Zucker Lizenzen nicht mehr benotigt werden

Das Parlament unterstutzte die zweite Lesung und das ganze Gesetz uber eine Anderung von Artikel 3 des Gesetzes "Uber die staatliche Regulierung der Produktion und Verkauf von Zucker" uber die Erteilung von Gro?handelsunternehmen in Zucker. "Wahrend der einschlagigen Gesetzentwurf gestimmt 226 Abgeordnete. Das Dokument ausgeschlossen mehreren Teilen Artikel 3 des Gesetzes uber die Erteilung von Gro?handelsunternehmen in Zucker um wirtschaftliche Tatigkeiten, fur die Lizenzierung zu reduzieren. Insbesondere die aufgehobene Regelung wurde davon ausgegangen, dass im Rahmen der Quoten "A" auf Antrag der Unternehmen im Gro?handel mit Zucker beschaftigt, durch das Ministerkabinett der Ukraine ermachtigt werden sollte Behorde Sondergenehmigungen fur die Umsetzung von Zucker in gewahrt werden dem Markt der Ukraine im Hinblick auf die vierteljahrlichen und monatlichen Volumina. Gro?handel mit Zucker auf dem heimischen Markt sollte von Geschaftseinheiten durchgefuhrt werden, wenn sie besondere Erlaubnis haben. Daruber hinaus ist die Anzahl der Lizenzen fur den Gro?handel mit Zucker nicht eingeschrankt.

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