Mittwoch, 31. August 2011

AUB gegen die Einfuhrung von auf Banken zu identifizieren ungewohnliche Funktionen der offentlichen Lasten der Kundenvermogen

Der Verband der ukrainischen Banken appellierte an die Nationalbank der Ukraine, den Vorschlag zur Anderung des Gesetzes der Ukraine "uber die Zahlungssysteme und Funds Transfer in der Ukraine" (im Folgenden - das Gesetz uber Zahlungssysteme) einzuleiten, die enthalt Anforderungen an die Umsetzung der Banken nicht zum Kerngeschaft gehorenden Funktionen. Insbesondere versucht Banker Anliegen des Gesetzgebers, die Funktion der Organe der Staatsmacht und die Verantwortung fur ihre Umsetzung Verschiebung bei den Banken, die unabhangige wirtschaftliche Einheiten sind. Gema? den Bestimmungen des Absatz 6.4 des Artikels 6 des Gesetzes uber Zahlungssysteme bei der Eroffnung der Kundenkonten in Bezug auf alle beweglichen Sachen, die gibt es eine offentliche Last auferlegt offentlichen Darsteller, eine Bank muss die Lastschriften mit diesem Konto Anschlag in die Menge der Ladung und erzahlen dem Publikum die Darsteller auf ein Konto eroffnen. Wie in der AUB, die Durchfuhrung von Ma?nahmen zur aufschlussreich offentlich Belastungen der Kundenvermogen und Ma?nahmen zur Einschrankung der Ausgaben der Kunden Transaktionen sollen, dient weder Banking. Laut dem Prasidenten der AUB Alexander Sugonyako entsprechenden Funktionen, die verpflichtet, zur Einhaltung gesetzlicher Entscheidungen sollten nicht mit den Banken Ruhe, und die Organe der staatlichen Exekutive Service, die speziell entworfen, um diese Funktion zu erfullen. Daruber hinaus AUB beachten Sie, dass die Begehung der Banken Aktionen der Uberprufung der Verfugbarkeit der Offentlichkeit uber Gebuhren von beweglichen Sachen des Kunden, die Konten dieser Banken zu offnen, fuhrt zu einer deutlichen Verlangsamung in der Kundenbetreuung, die in den meisten Fallen verursacht Unzufriedenheit der letzteren. In diesem Zusammenhang appellierte AUB an die Nationalbank mit einem Vorschlag eine Ausnahme von dem Gesetz uber die Zahlungssysteme, Absatz 6.4 Einleitung -. 6.7 von Art. 6 Wenn Sie sich nicht beseitigen konnen diese Bestimmungen aus dem Gesetz uber die Zahlungssysteme, schlug AUB, dass eine Klarung der 2011.04.03, der NBU mit der Einfuhrung initiieren Artikel 6 dieses Gesetzes zu andern, was bedeutet, dass Banken sollten Lastschriften in Hohe von Belastungen zu stoppen und die Offentlichkeit uber die Fakten der Durchfuhrung der Eroffnung neuer Konten nur in Fallen, in denen in der gleichen Bank Kunden haben bereits die Mittel und / oder gefunden andere Werte?, dass in der Buchhaltung und / oder Einlagen oder bei der Lagerung und fur die Verhaftung der betreffenden Regierung Fuhrungskrafte. schlug jedoch AUB NBU initiieren Zusatz von Artikel 6 der Zahlungssysteme Liste der Falle, in denen Banken mussen nicht sind Fuhren Sie diese Schritte (z. B. beim Offnen eines Girokontos Transaktionen, fur die durch besondere Zahlungsmittel durchgefuhrt werden (dh, die Karte Konten), sozialen (Rente) Konten, die Eroffnung, die frei ist, Konten mit einem speziellen Modus verwenden, wird die Einziehung von durch die geltende Gesetzgebung der Ukraine, etc. verboten). Daruber hinaus AUB vorgeschlagene Bestimmung in das Gesetz uber die Zahlungssysteme, die Moglichkeit des Informationsaustauschs zwischen Banken und Regierung bei der Umsetzung eines elektronischen Formulars, wie das derzeitige System der Informationsaustausch zwischen Banken und staatliche Finanzbehorden bei der Kontoeroffnung.

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