Sonntag, 31. Juli 2011

Wie verteidigen ihr Recht auf Land?

Discordance Landgrenzen mit benachbarten Eigentumern und Landnutzern ist kein Grund fur die Ablehnung der Gemeinderat bei der Genehmigung der technischen Dokumentation. Vielleicht noch seit der Grundung des romischen Rechts, so dass ein Nachbar Nachbar Wolf passiert. Neben personlichen Animositaten und Klatsch, konnen Sie Baugrundstucken. Wie in einer Situation sein, wenn unfreundliche Nachbarn setzen Speichen im Rad und verhindern die Verwirklichung von Ihrem gesetzlichen Recht zu, sagen wir, die Privatisierung der angrenzenden Grundstucke? Dies ist, was wir aus der Betrachtung der gerichtlichen Entscheidungen zu lernen. Im Jahr 2005, LA, die als Eigentumer eines Hauses auf dem Land, appellierte an die Village Rat eine Erklarung uber die Privatisierung des Landes. Die Entscheidung des Gemeinderates Sitzung, sagte von 2005.07.26 er die Erlaubnis, technische Dokumentationen zu produzieren gewahrt. Unterlagen fur die Privatisierung von Land hat von der Klagerin hergestellt worden zahlte das Geld fur seine Herstellung. Weigerte sich jedoch, den Nachbarn (der Angeklagte) auf den Akt der Harmonisierung Landgrenzen zu unterzeichnen, unter Berufung auf die Weigerung der personlichen Abneigung gegen ihn, und das Vorhandensein eines Streits uber die Freigabe der Fahrbahn Sackgasse. Die Entscheidung des Rates vom Village 2007.08.31 L. verweigert Genehmigung der technischen Dokumentation fur die Erstellung des Staates wirken auf den privaten Besitz von Grundstucken und vorgeschlagen, die Angelegenheit nach Art. losen. 103 der Land Code of Good. Eine andere Losung desselben Gemeinderat am 09.10.2007 zugestimmt Grenzen des Landes alle Konfliktparteien, sofern die Parteien gleichzeitig zur Uberprufung und Genehmigung des Gemeinderates Handlungen passenden Rahmen und technische Unterlagen zu Landbewirtschaftung liefern bei der Erstellung von Nachweise fur das Eigentum des Landes. Im November 2007 legte AL, um die Stadt Hof fur die Beseitigung der Hindernisse bei der Genehmigung der technischen Dokumentation fur die Vorbereitung des Staates wirken auf den privaten Besitz von Grundstucken. Insbesondere bat der Klager zu entkraften S. 2 und 3 der Entscheidung des Gemeinderates von 2007.08.31 und die Entscheidung der gleiche Rat von 09.10.2007, die Hindernisse geschaffen, um die Verwirklichung ihres Rechts auf Privatisierung Land waren. City Court Entscheidung vom 26.03.2008, bestatigte die Entscheidung des Court of Appeal am 19.06.2008, ist die Forderung abgelehnt. Der Klager legte Berufung. Das Kassationsgericht akzeptiert die Beschwerde zur Prufung vorzulegen. Vorinstanzen, Leugnen der Anspruche, ging von der Tatsache, dass der Gemeinderat Beschlusse mit dem Gesetz in die Befugnisse des Rates anzuwenden sind, nicht gegen die Rechte der Klager, so gibt es keinen Grund fur sie zu deklarieren null und nichtig. Weitere Forderungen LA ist keine geeignete Methode des Schutzes der Burgerrechte. Allerdings widersprach das Oberste Gericht mit solchen Schlussfolgerungen Gerichte. Und hier ist der Grund. In Ubereinstimmung mit den Regeln der Kunst. 118 LC, ein Burger bei der Privatisierung von Land, in ihrer Nutzung liegt daran interessiert, einen Antrag an die entsprechende Gemeinderat nach dem Standort des Landes. Entscheidungen der Kommunen bei der Privatisierung von Land innerhalb eines Monats getroffen, auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Dokumente zur Bestatigung der Menge des Landes. Nach den Vorschriften uber das Verfahren zur Vorbereitung, Vergabe, Registrierung und Speicherung der Staat wirkt auf den Besitz des Landes und das Recht auf Daueraufenthalt Nutzung von Grundstucken und Verpachtung von Grundstucken, im Auftrag des Staatlichen Komitees fur Bodenressourcen genehmigten vom 05.04. 1999, die technischen Unterlagen fur die Vorbereitung des Staates handeln Landbesitz, enthalten keine Vorschriften zu harmonisieren Landgrenzen mit benachbarten Grundeigentumern und Landnutzern. So, die Losung des Rechtsstreits, bezeichnet die Gerichte auf die Anforderungen der Gesetzgebung nicht berucksichtigt, kam zu dem Schluss, dass ungerechtfertigte die angefochtene Entscheidung des Gemeinderates nicht gegen die Rechte der Klager, weil Diskordanz Landgrenzen mit benachbarten Eigentumern und Landnutzern kann nicht als Begrundung fur die Ablehnung der Gemeinderat bei der Genehmigung der technischen Dokumentation dienen. In Verletzung der Artikel 212-214 GIC Gerichte richtig angewandt das materielle Recht haben nicht die Gegenstand des Anspruchs dachte, oder ob die Umstande vorliegen, Anspruche und Einreden der Parteien zu rechtfertigen, ob die Beziehung der Parteien von den etablierten Umstande ergeben, die wesentlich sind fur die ordnungsgema?e Entscheidung des Rechtsstreits. Unter solchen Umstanden aufgehoben MAT die Entscheidungen der Vorinstanzen auf die Falle zu einer erneuten Verhandlung Ubertragung im Gericht der ersten Instanz.

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