Mittwoch, 27. Juli 2011

Geldwasche: Die vorbeugende Ma?nahme

Positionspapier uber die Anwendung der Ma?nahmen in Bezug auf Lander, die nicht ausfuhren wollen, oder nicht ordnungsgema? ausfuhren den Empfehlungen der internationalen, zwischenstaatlichen Organisationen bestimmt, dass die Themen der originaren finanziellen Uberwachung mussen Ma?nahmen zur Verhinderung der Legalisierung (Wasche) der Erlose nehmen von Kriminalitat und Terrorismusfinanzierung. Diese Themen gehoren: Versicherungen (Ruckversicherer), Pfandhauser und andere Finanzinstitute, juristische Personen, die in Einklang mit den Rechtsvorschriften der Erbringung von Finanzdienstleistungen, Zahlungs-Organisationen und Mitglieder der Zahlungssysteme zu fordern. Zusammenarbeit mit Kunden aus Hochrisiko-Landern sollten diese Einrichtungen verstarkt werden, um Identifikation zu gewahrleisten und weitere Informationen uber den Kunden werden. In diesem Fall hat die Gegenstand einer ersten finanziellen Uberwachung das Recht zu verweigern, riskante Finanzgeschafte halten. Die Entsorgung der Financial Services Commission vom 1910.11.11, № 857 tritt nach seiner offiziellen Veroffentlichung in Kraft.

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