Mittwoch, 27. Juli 2011

Die Regierung genehmigte das Projekt Konzept der nuklearen Code

Das Ministerkabinett hat dem Entwurf Konzept der nuklearen Code. Die entsprechende Bestellung № 2208-r Regierung auf der gestrigen Sitzung am 8. Dezember 2010 angenommen. Ministerium fur Brennstoffe und Energie gemeinsam mit den interessierten zentralen Exekutivorgane anvertraut, um mit Hinweis auf die Bestimmungen des Concept entwickeln und einzureichen, bevor 1. Dezember 2011 in der vorgeschriebenen Weise zu dem Ministerkabinett einen Entwurf der Nuclear Code. Der Zweck des Konzeptes ist, Wege zu einer koharenten Projekt der Nuclear Kodex, der die rechtliche Regelung sozialer Beziehungen auf dem Gebiet der Kernenergie systematisiert entwickeln zu definieren. Es gibt zwei Versionen des Entwurfs der Nuclear-Code, den Rechtsvorschriften auf ihre Konsistenz zu gewahrleisten und zu beseitigen veraltete Vorschriften zu straffen. In der ersten Variante in einem einzigen Rechtsakt ist geplant, die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Verbindung zu treten? Kernenergie, die effektiver steuern die entsprechenden Public Relations und haben ihre Bedeutung verloren. Diese Option erfordert keine anschlie?ende Betrachten einer gro?en Zahl von Rechtsakten. Die zweite Option beinhaltet eine grundliche Behandlung der bestehenden Rechtsvorschriften im Bereich der Kernenergie, und machen keine nennenswerten Veranderungen. Die Annahme des Nuclear-Code wird dazu beitragen, die Schaffung eines Rechtsrahmens fur die reibungslose Entwicklung der Kernenergie und Strahlenschutz Technologien und ihre sichere Verwendung, klare Aufteilung der Verantwortung und den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt vor ionisierender Strahlung durch den Schwerpunkt dieser Technologien Beseitigung dieser Mangel von Rechtsakten in der Nutzung der Kernenergie als eine Storung, die Unvollstandigkeit der rechtlichen Regelung und der Inkonsistenz der Bestimmungen dieser Akte, eine Anpassung der ukrainischen Gesetzgebung auf dem Gebiet der Kernenergie mit der EU-Gesetzgebung, die Einfuhrung von einer minimalen Anzahl von Anderungen der einschlagigen Rechtsvorschriften.

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